Krause Ladenbau

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRAUSE GmbH Ladenbau

1. Anwendungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte der KRAUSE GmbH Ladenbau ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner, die unseren Bedingungen entgegenstehen oder diese ergänzen, finden uns gegenüber keine Anwendung. Etwas Anderes gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung im Einzelfall.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und den sonstigen in § 310 BGB genannten Personen.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an den Geschäftspartner dar.
(2) Alle uns erteilten Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.
(3) Ergänzungen und Änderungen von getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Zur Berechnung gelangen die jeweils am Liefertag gültigen Preise.

4. Lieferung und Lieferzeit

Für den Umfang der Lieferung und die Lieferzeit ist nur unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden.

5. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel oder solche Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht unverzüglich, längstens binnen einer Frist von fünf Werktagen schriftlich bei uns gerügt werden. Die Rüge muss innerhalb dieser Frist bei uns eingehen. Gleiches gilt, sollte sich ein verdeckter Mangel später
zeigen.
(3) Bei Sachmängeln sind wir, innerhalb einer angemessenen Frist, nach unserer Wahl entweder zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl oder ist dies dem Kunden unzumutbar, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Eine mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Ware geschieht unter dem Ausschluss jedweder Gewährleistung.

6. Haftung

(1) Eine Haftung von uns für Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren, ist ausgeschlossen.
(2) Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflichten), haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.
(3) Jegliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Haftungsbeschränkung zulasten unseres Geschäftspartners gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.31.07.2020

7. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, in unserem Eigentum. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, begründet für uns jedoch keine Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
(3) Unser Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern, solange die Ware nicht in sein Eigentum übergegangen ist.
(4) Unser Kunde ist nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte berechtigt. Er ist aber dazu berechtigt, die Ware zu verwenden oder im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus einer solchen Veräußerung resultierende Forderung tritt er sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, unter dem Vorbehalt des Widerrufs, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen auf unsere Rechnung einzuziehen. Gerät der Kunde mit der
Zahlung in Verzug, ist er auf unsere Aufforderung hin verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren jeweiligen Schuldner uns bekannt zu geben, die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen uns zur Verfügung zu stellen und die Abtretung dem Schuldner anzuzeigen.

8. Force Majeure

Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Störung oder Verzögerung der Leistung, die auf Umständen beruht, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt / Force Majeure). Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Streik und Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen und Pandemien sowie ausgefallene Selbstbelieferungen durch unsere Lieferanten. Lieferfristen und Liefertermin verlängern bzw. verschieben sich in solchen Fällen um die Zeit des Vorliegens der Umstände sowie einer sich an diesen Zeitraum anschließenden angemessen Übergangsfrist. Sollten diese Umstände länger als 30 Tage andauern, haben wir das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Geschäfte gilt unser Firmensitz als Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Sitz des Kunden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in einem solchen Falle durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewünschten Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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